Capital Logo Startseite

Das makeln wir schon

Immobilienkauf: Bewusste Entscheidung treffen

Beim Kauf eines Hauses, das bekannte Mängel aufweist, können keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ein Mann, der ein Haus mit offensichtlichen Feuchtigkeitsschäden und einer notwendigen Pumpinstallation im Keller kaufte, entdeckte nach dem Kauf weitere erhebliche Schäden am Dach. Trotz des Ausschlusses der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag forderte er Schadenersatz, da er arglistige Täuschung vermutete.

Das Landgericht Flensburg (Az.: 7 O 261/22) wies seine Klage ab, da der Mann nicht nachweisen konnte, dass die Verkäufer von den Dachschäden wussten. Zudem war ihm die Kellerproblematik bekannt.

Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit, vor dem Immobilienkauf alle bekannten Mängel sorgfältig zu prüfen und die Risiken abzuwägen. Das Urteil bekräftigt, dass Immobilienkäufer, die über Mängel informiert sind und die Immobilie dennoch kaufen, später keine Ansprüche diesbezüglich geltend machen können.

© immonewsfeed

Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.

Fischer-Sturm Immobilien GmBh & Co. KG
Kontaktformular
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Sitemap
Anrede
Vorname *
Nachname *
Straße
PLZ
Ort
Telefon / Mobil
E-Mail *
Ihre Bewertung - Sterne hier auswählen *
Nachricht
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.
Suchauftrag

Wir unterstützen Sie gerne professionell bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie.