Unsere Leistungen für Vermieter
Vermittlungsprovision
Seit Einführung des „Bestellerprinzips“ am 1. Juni 2015 muss der Auftraggeber (typischerweise der Eigentümer) das Honorar für die Vermietung wohnwirtschaftlich genutzter Immobilien bezahlen.
Das Honorar für die Vermittlung von gewerblich genutzten Immobilien ist vom „Bestellerprinzip“ nicht betroffen.
Internetpräsentation
Die zu vermakelnde Immobilie wird auf unserer Homepage veröffentlicht. Hinzu kommen die Darstellungen auf den Internetplattformen des „RDM Bezirksverband Düsseldorf„, des „Immobilienverband Deutschland“ (ivd24.de), immobilienscout24.de, immowelt.de, immobilien.de, wib24.de und anderen (insgesamt 8) Portalen.
Darüber hinaus können die Objekte für die Homepages der Partnerunternehmen der „Düsseldorfer Immobilienbörse“ (DIB) und der „Westdeutsche Immobilienbörse e.V.“ (WIB24) freigeschaltet werden. Damit ist die Immobilie bei etwa 60 Immobilienunternehmen im Großraum Düsseldorf zu finden, ohne dass diese gesondert beauftragt werden müssten. Wir erhalten so zusätzlich „Tipp-Kunden“ – die Abwicklung erfolgt ausschließlich über uns.
Printmedien
Die Zeitung in Düsseldorf für den Immobilienmarkt ist die „Rheinische Post„. Hier schalten wir u. a. Imagewerbung und machen auch so auf Ihre Immobilie aufmerksam.
Mailings / Anschreiben
Dieses Instrument setzen wir bei speziellen Immobilien gerne ein.
Individuelle Besichtigungen
Individuelle Besichtigungstermine werden von uns mit qualifizierten Interessenten zeitnah zu den Anfragen durchgeführt.
Regelmäßiges Online-Reporting
Sie erhalten auf Wunsch ein Kennwort, das Ihnen erlaubt, online auf unsere Datenbank zuzugreifen. Sie können so jederzeit unsere Vertriebsaktivitäten in Bezug auf Ihre Immobilie einsehen.
Mieterfragebogen
Jeder Mietinteressent wird gebeten, einen Fragebogen auszufüllen (diesen finden Sie auf unserer Homepage). Wir überprüfen den Interessenten EDV-gestützt bei spezialisierten Auskunfteien.
Mietvertragserstellung
Auf Wunsch erstellen wir den Mietvertrag unter Verwendung des Musters des Eigentümers (alternativ: aktueller Mietvertrag von „Haus & Grund Düsseldorf“).
Wohnungsübergabe
Auf Wunsch übernehmen wir die Wohnungsübergabe oder nehmen an der Wohnungsübergabe teil (unter Verwendung unseres oder eines vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Protokollformulars).